Antiquitäten Hohlwein

   

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     Antiqitäten Hohlwein    

Blücher  Str. 1a      65549 Limburg

Telefon:                                                       06431/8788
Fax:                                                               06431/22938
E-Mail-Adresse:                                        info@antikmoebel-hohlwein.de
Geschäftsführer:                                      Markus Hohlwein
Firmensitz/ Registergericht:               65549 Limburg, Blücherstr. 1a
UST-Identifikationsnummer:              30 828 6084
Inhaltlich verantwortlich:                    Markus Hohlwein

 

 

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Urheberrecht    

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AGB         

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Der Auftraggeber erkennt durch seine handschriftliche Unterzeichnung des umseitigen Vertrages die hier aufgefüllten allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. Hohlwein Antik-Möbel. nachstehend Auftraggeber genannt an.

§1  Auftragsumfang

Der umseitig erteilte Auftrag umfasst die vollständige Entlackung der vom Auftraggeber übergebenen Gegenstände durch Behandlung dieser Gegenstände im Lauge-oder Wasserbad. Die Entfernung von Beizmitteln und/oder Neutralisierung bedarf eines gesonderten Auftrages und ist gesondert zu vergüten, ebenso die Entlackung von Hand. Der Auftraggeber behält sich die Ablehnung eines Auftrages im Einzelfall vor.

§ 2  Gewährleistung/Haftung

1. Der Auftragnehmer weist ausdrücklich den Auftraggeber darauf hin, dass nach Entfernung der vorhandenen Farbschichten diverse Mängel am Auftrags Gegenstand zutage treten können (Schönheitsfehler, verschiedene Holzarten, primitive oder unsachgemäße Verarbeitung, Schädlingsbefall, Verrottungen, Furnier und/oder Sperrhölzer,

gebeizte oder mit Ochsenblut grundierte Holzteile, Spachtel Flecken aufgrund von Ausbesserungen, Brandschäden usw.) Diese vorgenannten Fehler sind vor der Behandlung durch den Auftragnehmer für diesen nicht erkennbar. Er über- Nimmt deshalb keine Haftung oder Gewährleistung für den Zustand oder die Holzqualität der angelieferten Gegenstände nach Durchführung des Auftrages

2. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für:

Beschädigungen und/oder Verlust von Beschlägen, Schlössern, Glasscheiben, Kacheln, Applikationen oder anderes Zubehör der übergebenen Gegenstände; Die Medienbeständigkeit der Gegenstände; Verleimungen und Leim Nähte Nach der Behandlung auftretende Ausfaserungen (pelzige Holzoberfläche) Diese Ausfaserungen stellen keinen Gewährleistungsgrund dar und begründen keinen Nachbesserungsanspruch. 

Diese Schleifarbeiten müssen gesondert in Auftrag gegeben werden und werden auch gesondert berechnet. Für Schäden an Holzgegenständen nach Durchführung des Auftrages, die auf unsachgemäße Lagerung und Trocknung seitens des Auftraggebers zurückzuführen sind, insbesondere für Verformungen und Spannungsrisse können wir keine Haftung übernehmen.

Aufgrund der Behandlung des Gegenstandes zur Farbentfernung im Lauge- bez. Wasserbad ist seitens des Auftraggebers sorgfältig auf eine langsame und behutsame Austrocknung zu achten (insbesondere bei Eiche und Buche), da bei unsachgemäßer Trocknung Spannungsrisse auftreten und sich Holzteile verformen können. Es ist deshalb in unmittelbarer Nähe von Wärmequellen oder Heizungen zu vermeiden. Der Auftragnehmer haftet lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften

§ 3  

1 . Die Preise verstehen sich als Festpreis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Arbeitsumfang und die Höhe des Preises werden dem Auftraggeber bei Auftragserteilung bekannt gegeben und von diesem durch seine Unterschrift unter dem Auftragsformular bestätigt.

2. Die Vergütung ist bei Abholung ohne jeden Abzug in bar sofort zur Zahlung fällig. Bei Scheckzahlung tritt Erfüllung erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift durch

das Kreditinstitut des Auftragnehmers ein. Bei Nichteinlösung, Teileinlösung oder Sperre vorgelegter Schecks steht dem Auftragnehmer ein pauschalierter Verzugsschaden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank aus der vereinbarten Vergütung, neben Streckenkosten und Streckenprovision zu.

§ 4 Termine

Der Fertigstellungstermin wird bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart. Am Tag der Fertigstellung ist der Auftragsgegenstand abzuholen. Sollte der Auftraggeber den Gegenstand nicht an dem vereinbarten Termin abholen, steht dem Auftragnehmer hierfür eine Standgebühr in Höhe von 5,00 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer‚ je Kalendertag zu. Die Standgebühr wird bei Abholung erhoben .Der Auftraggeber ist damit einverstanden, wenn er die Abholung binnen dieser Frist zweimal mit angemessener Fristsetzung vergeblich angemahnt hat.

§ 5- Erfüllungs- und Gerichtstandsvereinbarung

1. Es gilt ausschließlich deutsches recht nach Bürgerlichen Gesetzbuch.

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers in Limburg/Lahn.